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Tonspur Paul Simon - Loves me like a rock
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Ein Polizeiwagen fährt durch die Innenstadt von Wilhelmshaven.

Neue Regelungen zum Erscheinungsbild von Polizist*innen

Veröffentlicht von Jan Bredol am 29.10.2026

[Hannover] Heute (29.10.) tritt die neue Verordnung zum Erscheinungsbild von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in Kraft. Wie das Ministerium für Inneres und Sport in Hannover mitteilte, löse die neue Rechtsgrundlage den bislang geltenden Erlass aus dem Jahr 2013 ab und schaffe ein modernes und alltagstaugliches Regelwerk, das sowohl den Anforderungen des Polizeidienstes als auch den Entwicklungen in der Gesellschaft gerecht werde. 
Geregelt wird zum Beispiel die Zulässigkeit von Tätowierungen, die an Armen und Beinen grundsätzlich zulässig, sofern sie mit einem neutralen, achtungs- und vertrauenswürdigen Erscheinungsbild vereinbar sind. Tätowierungen an Hals und Händen sind unzulässig, sofern sie nicht mit der Dienstkleidung abgedeckt werden. Vollständig unzulässig bleiben Gesichtstätowierungen, Tätowierungen mit verfassungsfeindlichem, diskriminierendem, gewaltverherrlichendem oder sonst menschenverachtendem Charakter sind und bleiben verboten.