
Sachverständiger für polizeipsychologisches Gutachten bestellt
Veröffentlicht von Jan Bredol am 02.10.2026
[Oldenburg] Im Strafverfahren gegen den Polizisten, der in der Nacht zu Ostersonntag vergangenen Jahres in der Oldenburger Innenstadt den 21-jährigen Lorenz A. erschossen hatte, hat die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Oldenburg die Einholung eines polizeipsychologischen Gutachtens beschlossen. Wie das Landgericht mitteilt, ist der Hintergrund der Bestellung eines entsprechenden Sachverständigen, dass die Kammer im Kern einen Geschehensablauf zu beurteilen habe, der sich durch eine hohe Dynamik und Komplexität und eine sehr kurze Zeitspanne von nur wenigen Sekunden auszeichne. Während die Verteidigung eine Notwehrlage angibt, geht die Staatsanwaltschaft von einer sogenannten Putativnotwehr aus. Das bedeutet, dass der Polizist sich aus Sicht der Anklage irrtümlich in einer Notwehrlage vermutete. Die Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten sollen nun aus psychologischer Sicht bewertet werden.
