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Käufer muss nach E-Mail-Betrug Autokaufpreis erneut zahlen

Veröffentlicht von Bente Hoeft-Heyn am 13.08.2026

[Oldenburg] Wer nach einem manipulierten E-Mail-Verkehr den Kaufpreis auf das Konto von Betrügern überweist, muss grundsätzlich trotzdem an den Verkäufer zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg jetzt entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts bestätigt. In dem Fall hatte ein Mann bei einem Autohaus im Raum Oldenburg einen Gebrauchtwagen für knapp 17.000 Euro gekauft. Unbekannte hatten den E-Mail-Verkehr zwischen der Tochter des Käufers und dem Autohaus abgefangen und die darin enthaltene Bankverbindung manipuliert. Der Käufer überwies das Geld daraufhin an die Betrüger. Das Gericht stellte jetzt klar, dass die Zahlung an die Unbekannten die Verpflichtung gegenüber dem Autohaus nicht erfüllt hat. Eine Mitschuld des Autohauses am Betrug sei nicht nachgewiesen worden. Auch sei das Autohaus nicht verpflichtet gewesen, vor der Übergabe des Fahrzeugs den Zahlungseingang zu kontrollieren. Der Käufer muss die knapp 17.000 Euro deshalb erneut an das Autohaus zahlen.