
Ganztagsbetreuungsanspruch ab den Herbstferien
Veröffentlicht von Hans Schweighöfer am 23.07.2026
[Friesland] Ab dem Schuljahr 2026/27 greift der rechtliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung von Erstklässlerinnen und Erstklässlern während der Schulzeit, aber auch während der Schulferien. Somit muss es ab den Herbstferien ein Angebot vom zuständigen Träger der Jugendhilfe geben, im Fall von Friesland ist das der Landkreis. Den Schulkindern werden pro Wochentag acht Stunden Betreuung mit Sport, Spielen und gemeinsamen Mahlzeiten geboten. Je nach Auslastung hat der Landkreis Friesland bis zu 460.000 Euro für die Betreuung veranschlagt. Trotzdem ist die Betreuung nicht kostenlos, erklärt Stefan Thöle, der Fachbereichsleiter für Bildung, Sport und Kultur des Landkreises Friesland.
Foto: Annika Kaehler / Radio Jade
