Live
Partnersender NDR Info The Greyhounds - Hobo's Choice
Programm Bild
Das Landgericht Oldenburg von außen.

Anklage gegen Oldenburger Polizisten zugelassen

Veröffentlicht von Jan Bredol am 13.07.2026

[Oldenburg] Das Landgericht Oldenburg hat nun eine Anklage gegen einen Polizeibeamten wegen der tödlichen Schüsse an Ostern des vergangenen Jahres zugelassen. Wie das Gericht mitteilt, hat seine 4. Große Strafkammer die im November erhobene Anklage gegen den 28-jährigen Polizisten zum Hauptverfahren zugelassen. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wirft ihm darin vor, dass er die tödlichen Schüsse auf Lorenz A. rücklings fahrlässig unter Verkennung einer nicht mehr bestehenden Notwehrsituation abgegeben habe. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sei diese Verkennung durch den Polizeibeamten vermeidbar gewesen, er habe zum Zeitpunkt der Schussabgabe erkennen können und müssen, dass der Getötete lediglich habe fliehen wollen. Einen hinreichenden Tatverdacht für ein vorsätzliches Tötungsdelikt habe die Kammer im Hinblick auf das angeklagte Geschehen nach vorläufiger Bewertung nicht feststellen können. Sie gehe davon aus, dass die Schüsse in einem „hochdynamischen Geschehen“ abgegeben worden sein. Der tatsächliche Ablauf sei nun in der Hauptverhandlung zu klären. Der 21-jährige Lorenz A. war in der Nacht zum 20. April 2025 in der Oldenburger Innenstadt erschossen worden, sein Tod löste landesweit Proteste gegen Polizeigewalt aus.