
Landtag beschließt Änderung des Grundsteuergesetzes
Veröffentlicht von Amelie Friedrichs am 25.06.2026
[Hannover] Der niedersächsische Landtag hat am Dienstag (23.06.) eine Änderung des Grundsteuergesetzes beschlossen, die es den Gemeinden ermöglicht, in einigen Fälle die Grundsteuer ganz oder teilweise zu erlassen. Gemeinden könnten mit dieser Anpassung Härtefälle abmildern und gute, an die lokalen Verhältnisse angepasste Lösungen finden, so Finanzminister Gerald Heere. Die Änderung des Grundsteuergesetzes betrifft drei Fallgruppen: Resthöfe, unbebaute und ungenutzte Grundstücke, und Sportflächen. Mit der Änderung solle eine wirksame Entlastung von Bürger*innen und Sportvereinen möglich gemacht werden, ohne die Gemeinden zu überfordern, so Heere.
