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Frist für Direktwahl-Kandidaturen in Niedersachsen vorgezogen

Veröffentlicht von Bente Hoeft-Heyn am 23.06.2026

[Hannover] Für die Kommunalwahlen in Niedersachsen am 13. September gelten neue Fristen für Direktwahlen. Wie die Landeswahlleitung mitteilt, müssen Wahlvorschläge für  Hauptverwaltungsbeamte wie zum Beispiel Bürgermeister*innen bis zum 6. Juli eingereicht werden. Das sind zwei Wochen früher als bisher. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, die zusätzliche Prüfungen ermöglicht, wenn Zweifel an der Verfassungstreue von Kandidatinnen und Kandidaten bestehen. Für die Wahlvorschläge zu kommunalen Vertretungen bleibt die bisherige Frist unverändert.