Eilantrag der AfD Niedersachsen abgelehnt
Veröffentlicht von Katharina Hotes am 02.06.2026
[Hannover] Das niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD in Niedersachsen vorläufig zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen. Ein Eilantrag der Partei gegen diese Einordnung wurde vom Verwaltungsgericht Hannover nun abgelehnt. Das Gericht sehe die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung des niedersächsischen Landesverbandes mit nachrichtendienstlichen Mitteln erfüllt. Bei der AfD Niedersachsen ließen sich demnach verfassungsfeindliche Bestrebungen an Agitationen gegen die Menschenwürde sowie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip belegen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts regelt die Rechtslage, bis ein Urteil in der Hauptsache ergeht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die AfD Niedersachsen kann noch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
