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Oberverwaltungsgericht stoppt vorerst LNG-Terminal auf dem Voslapper Groden Nord

Veröffentlicht von Amelie Friedrichs am 21.05.2026

[Wilhelmshaven] Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat heute (21.05.) den Bebauungsplan für ein LNG-Terminal auf dem Voslapper Groden Nord in Wilhelmshaven vorerst außer Vollzug gesetzt. Damit hat das Gericht einem Eilantrag des Schutzbündnisses aus Deutscher Umwelthilfe, NABU und BUND stattgegeben. Die Stadt Wilhelmshaven hatte einen Bebauungsplan beschlossen, der den Bau eines weiteren LNG-Terminals im Natur- und Vogelschutzgebiet vorsieht. Das Schutzbündnis hatte im Februar einen Normenkontrollantrag gestellt, weil es den Bebauungsplan für unrechtmäßig hält. Mit der Entscheidung des Gerichts kann dieser Plan nicht vollzogen werden, bis das Gericht eine Entscheidung im Normenkontrollverfahren getroffen hat.