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Betriebliche Mitbestimmung soll gestärkt werden

Veröffentlicht von Hans Schweighöfer am 12.05.2026

[Hannover] Die Niedersächsische Justizministerin, Kathrin Wahlmann will die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland stärken. Wie das Justizministerium mitteilt, soll heute mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat ein Signal gesetzt werden, das die Arbeit von Mitarbeitervertretungen wirksamer schützen soll. Konkret geht es um den §119 im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Bisher war die Behinderung von Betriebsarbeit zwar eine Straftat, aber Die Staatsanwaltschaft ermittelte nicht automatisch, wenn ein Verdacht bestand. Dafür musste der Betriebsrat erst einen Antrag stellen. Die Initiative des Justizministeriums sieht nun vor, dass das geändert wird und künftig als Offizialdelikt, also sofort von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden kann. So werde verhindert, dass Arbeitnehmervertretungen unter Druck gesetzt werden, aber auch, Unternehmen in denen keine Arbeitnehmervertretung vorhanden ist, würden von einer Gesetzesänderung profitieren.