Überstundenzuschläge stehen auch Ärzt*innen in Teilzeit zu
Veröffentlicht von Jan Bredol am 05.05.2026
[Hannover] Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat einer Ärztin der Medizinischen Hochschule Hannover Überstundenzuschläge für geleistete Mehrarbeit zugeschlagen und damit bestätigt, dass Zuschläge auf Überstunden auch Ärzt*innen in Teilzeit zustehen. Wie der Marburger Bund Niedersachsen mitteilt, habe das Gericht ein entsprechendes Urteil in der Berufung des Ärzteverbandes gefällt und damit ein Urteil aus dem Oktober bestätigt. Die Entscheidung sei auf alle Tarifwerke des Marburger Bundes übertragbar und stärke die Rechte von Teilzeitkräften an Universitätskliniken und in anderen Häusern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist zugelassen.
