Aalschonzeit in Nord- und Ostsee festgelegt
Veröffentlicht von Jan Bredol am 05.05.2026
[Berlin] Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat eine Aalschonzeit in der Nordsee festgelegt. Vom 1. September bis zum 28. Februar gilt ein umfassendes Aalfangverbot in den deutschen Nordseegewässern und im angrenzenden Brackgewässer. Die Schonzeit wurde auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlungen des internationalen Rates für Meeresforschung und des Thünen-Instituts festgelegt. Auch für die Ostsee gilt eine einheitliche Schonzeit, vom 15. September bis zum 15. März. Damit werden sowohl für die Nord- als auch die Ostsee die Schonzeitregelungen der vergangenen zwei Jahre fortgesetzt.
