Verpflichtende Überwachung in Schlachthöfen beschlossen
Veröffentlicht von Jan Bredol am 30.04.2026
[Berlin] Das Bundeskabinett hat eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen beschlossen. Wie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat mitteilt, sei das Ziel, den Tierschutz weiter wirksam zu stärken und bestehende Kontrolllücken zu schließen. Der Gesetzesentwurf sehe vor, kleinere Schlachtstätten von der Verpflichtung auszunehmen, konkret gelte die Regelung für Betriebe ab einer Größenordnung von jährlich 1.000 sogenannten „Großvieheinheiten“, die jeweils 1.000 Rindern beziehungsweise 5.000 Mastschweinen entsprechen. Auch Betriebe ab 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen fallen unter die Regelung. Die Länder erhalten allerdings die Möglichkeit, die Videoüberwachung auch für kleinere Betriebe anzuordnen, sobald Anhaltspunkte für Verstöße gegen Tierschutzvorschriften bestehen.
