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Das Landtagsgebäude von außen betrachtet bei einem bewölkten Himmel im Frühling.

Verfassungstreue von Bewerber*innen für Hauptämter soll besser prüfbar werden

Veröffentlicht von Jan Bredol am 29.04.2026

[Hannover] Der niedersächsische Landtag hat in seiner gestrigen (28.04.) Sitzung Änderungen des Kommunalwahlgesetzes, der Kommunalwahlordnung und des Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen. Wie das Innenministerium mitteilt, solle niemand für einen Staat handeln dürfen, dessen freiheitliche demokratische Grundordnung er ablehne. Ein zentraler Bestandteil des nun verabschiedeten Änderungsgesetzes betreffe daher das Verfahren zur Verfassungstreueprüfung von Bewerber*innen für Hauptverwaltungsämter wie beispielsweise Bürgermeister*innen oder Landrät*innen. Sollten im Einzelfall Anhaltspunkte für einen berechtigten Zweifel an der Verfassungstreue von Bewerber*innen vorliegen, kann künftig die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde eine Prüfung durchführen, in die auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes mit einbezogen werden können.