Waffenverbotszonen im ÖPNV in Niedersachsen treten in Kraft
Veröffentlicht von Hans Schweighöfer am 01.04.2026
[Hannover] Die Verordnung für ein landesweites Verbot des Führens von Waffen und Messern im Öffentlichen Personennahverkehr in Niedersachsen tritt heute (01.04.) in Kraft. Zukünftig ist damit das sogenannte „zugriffsbereite Führen“ von Waffen und Messern jeglicher Art in Eisenbahnen des Nahverkehrs, Stadt- und Straßenbahnen, Bussen, Sammeltaxis sowie Schiffen im Fährverkehr untersagt. Weiterhin gilt das gleiche Verbot für Bahnhöfe, Haltestellen und Unterführungen. Konkret ändern sich mit dem Inkrafttreten der Waffenverbotszonen die Sanktionsmöglichkeiten der zuständigen Behörden. Sie ermöglichen anlasslose Kontrollen von Personen, das Sicherstellen von Gegenständen und das Verhängen von Bußgeldern bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Die Polizeigewerkschaften begrüßen zwar die neuen Befugnisse, warnen jedoch vor dem massiven Personalbedarf, der für eine effektive Durchsetzung nötig werde. Der Kriminologe Dirk Baier warnt davor, dass die anlasslosen Kontrollen zu Racial Profiling führen könnten. Bereits seit 2024 gilt das Waffenverbot für den Fernverkehr, ausgenommen sind davon kleine Messer zum Obstschneiden und Arbeitsutensilien beispielsweise für Handwerker*innen.
