
Anleinpflicht zur Brut- und Setzzeit
Veröffentlicht von Jan Bredol am 26.03.2026
[Jever] Mit Beginn der Brut- und Setzzeit gilt ab dem 1. April wieder eine Anleinpflicht für Hunde, darauf weist der Landkreis Friesland hin. In der Zeit von Anfang April bis zum 15. Juli ziehen viele wildlebende Tiere auf Wiesen und in Wäldern ihren Nachwuchs auf wobei sie von Hunden gestört oder sogar verletzt werden können. Laut Niedersächsischem Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung müssen Hunde daher bei Aufenthalt in der freien Landschaft an der Leine geführt werden, ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
