
Mindestverbüßungsdauer der Freiheitsstrafe für Niels Högel festgesetzt
Veröffentlicht von Jan Bredol am 25.03.2026
[Oldenburg] Die 1. Große Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Oldenburg hat jüngst festgestellt, dass die besondere Schwere der Schuld des wegen mehrfachen Mordes verurteilten ehemaligen Krankenpflegers Niels Högel eine Verbüßung von mindestens 28 Jahren der lebenslangen Freiheitsstrafe gebietet. Wie das Gericht mitteilt, wurde abgelehnt, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts aus dem Jahr 2019 bereits nach einer Verbüßungsdauer von 15 Jahren zur Bewährung auszusetzen. Die Festsetzung auf 28 Jahre bedeute nicht, dass Högel nach Vollstreckung dieser Strafdauer freikommt, vielmehr stelle sie einen Rahmen für die weitere Vollstreckung dar. Vor der Entscheidung über eine etwaige Entlassung Högels werde es zur Überprüfung kommen, ob von ihm weiterhin eine Gefahr ausgeht.
