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Verwaltungsgericht weist Klage gegen Parkentgelte ab

Veröffentlicht von Jan Bredol am 20.03.2026

[Oldenburg] Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat am Mittwoch (18.03.) die Klage eines an der Nordseeküste lebenden Klägers gegen die Erhebung von Parkentgelten auf strandnahen Parkplätzen im Wangerland abgewiesen. Der Kläger hatte vorgetragen, dass diese Entgelte für ihn auch Strandgebühren darstellten, die 2017 vom Bundesverwaltungsgericht für unzulässig erklärt wurden. Das Gericht entschied nun, dass die Erhebung von Parkentgelten durch die Wangerland Touristik GmbH das Recht auf freien Zugang zum Strand nicht einschränkt. Das Betretungsrecht der Strandflächen sei durch die Kostenpflichtigkeit der Parkmöglichkeiten nicht berührt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht beantragt werden.