Initiative zur Strafbarkeit sexuell motivierter Bildaufnahmen geht durch den Bundesrat
Veröffentlicht von Katharina Hotes am 09.03.2026
[Hannover/Berlin] Der Bundesrat hat jetzt beschlossen, die Gesetzeslücke bei sexuell motivierten Bildaufnahmen, zu schließen und folgt damit einer Initiative der Niedersächsischen Justizministerin Dr Kathrin Wahlmann. Das hat das niedersächsische Justizministerium mitgeteilt. Nach bislang geltendem Recht sind intime Aufnahmen ohne Einwilligung nicht grundsätzlich strafbar, sondern nur dann, wenn sie in einem geschützten Raum gemacht wurden. Hintergrund sind mehrere Fälle, die bisher straffrei blieben. So wurden im vergangenen Herbst einem Mann in Leipzig Videoaufnahmen zurückgegeben, die er von zwei Frauen ohne deren Einwilligung in einer Saune gemacht hatte.
