
Luftwaffe und Polizei weisen auf Drohnenverbot über Militärflugplatz hin
Veröffentlicht von Jan Bredol am 05.03.2026
[Wittmund] Das Taktische Luftwaffengeschwader 71 „Richthofen“ und die Polizeiinspektion Aurich/Wittmund weisen in einer gemeinsamen Mitteilung erneut auf das bestehende Flugverbot für Drohnen in sicherheitsrelevanten Lufträumen hin. Hintergrund seien vermehrte Drohnenflüge in der jüngsten Zeit über dem Militärflugplatz Wittmundhafen. Die Nutzung von Drohnen in der Kontrollzone des Flugplatzes sei genehmigungspflichtig, in der Umgebung des Flugplatzes seien sie grundsätzlich verboten. Zuwiderhandlung sei ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und der militärischen Sicherheit und werde als Straftatbestand von Polizei und Bundeswehr verfolgt.
