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Anmeldung privater Osterfeuer bis 20. März möglich

Veröffentlicht von Hans Schweighöfer am 25.02.2026

[Friesland] Privatpersonen können noch bis zum 20. März Osterfeuer beim Landkreis Friesland anmelden. Wer ein Osterfeuer veranstalten möchte, hat einige Regeln zu befolgen. Dazu gehört, dass ausschließlich getrocknete Äste und trockenes Strauchgut verbrannt werden dürfen. Der Standort sollte gut ausgewählt werden, neben dem Brandschutz muss auch die Rauchbelästigung der Nachbarschaft berücksichtigt werden. Um Tiere zu schützen, sollten zudem Baum- und Strauchschnitt frühestens eine Woche vor dem Feuer angeliefert werden, maximal 80cm hoch gelagert und erst am Tag des Abbrennens zu Feuerstelle gebracht werden. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass kleine Tiere das Material als Unterschlupf nutzen, so der Landkreis.