Gericht kippt 30-Minuten-Vorgabe für Ärzte in Rufbereitschaft
Veröffentlicht von Radio Jade am 23.02.2026
[Hannover] Die bisherige Vorgabe, dass Ärzte während der Rufbereitschaft innerhalb von 30 Minuten am Patienten verfügbar sein müssen, ist unzulässig. Das bestätigte das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Damit wurde die Berufung eines kommunalen Klinikums zurückgewiesen, nachdem bereits im Juli vergangenen Jahres ein Oberarzt in diesem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Hannover gewonnen hatte. Das Gericht entschied, dass 30 Minuten, um beim Patienten zu sein, zu kurz berechnet seien. Diese Zeitangabe sei eine Obergrenze, aber kein Maßstab für maximale Belastung. Wer sie zulasten der Ärzt*innen ausreizt, riskiere am Ende auch die Patientensicherheit, betont Andreas Hammerschmidt, der zweite Vorsitzende des Marburger Bundes Niedersachsen.
