Landwirt*innen dürfen wieder Gülle ausbringen
Veröffentlicht von Amelie Friedrichs am 02.02.2026
[Oldenburg/Niedersachsen] Ab dem 1. Februar dürfen Landwirt*innen ihre Felder wieder mit Gülle düngen. Die Düngeverordnung legt eine Sperrfrist fest, in der stickstoffhaltige Dünger nicht ausgebracht werden dürfen. Diese Sperrfrist gilt auf Ackerland vom 2. Oktober bis zum 31. Januar. In diesen Monaten ruht die Vegetation und kann kaum Nährstoffe aufnehmen. Auch nach Ende der Sperrfrist gelten klare Regeln. Zum Beispiel dürfen stickstoff- und phosphathaltige Düngemittel, also Mineraldünger, Gülle, Jauche, Gärreste, Mist und Kompost, nicht aufgebracht werden, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Grundsätzlich sei die Düngung an die Pflanzen anzupassen, mahnt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen an.
