Gesundheitsminister warnt vor nicht zugelassenem Feuerwerk
Veröffentlicht von Bente Hoeft-Heyn am 30.12.2025
[Hannover] Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi warnt aktuell vor nicht zugelassenem Feuerwerk. Wer Feuerwerk nutzen möchte, sollte nur Feuerwerk nutzen, das das über eine Registriernummer sowie das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle verfüge. Mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern könne man nicht nur sich selbst, sondern auch andere gefährden. Einzelheiten von Hans Torben Schweighöfer:
Im öffentlichen Verkauf werden zu Silvester zwei Kategorien von Feuerwerk angeboten. Zur Kategorie F1, Kleinstfeuerwerke, gehören zum Beispiel Wunderkerzen oder Knallerbsen. Feuerwerkskörper, die unter freiem Himmel gezündet werden, wie zum Beispiel Böller und Raketen, gehören zur Kategorie F2 und dürfen nur an volljährige Personen verkauft werden. Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 sind dem professionellen Gebrauch vorbehalten und werden an Silvester nicht öffentlich verkauft.
