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Wolf in Friedeburg darf laut Verwaltungsgericht nicht geschossen werden

Veröffentlicht von Jan Bredol am 10.12.2025

[Oldenburg/Friedeburg] Der Wolf in Friedeburg darf weiterhin nicht geschossen werden. Das Verwaltungsgericht in Oldenburg hat gestern (09.12.) einem entsprechenden Rechtsschutzantrag des Freundeskreises freilebender Wölfe stattgegeben. Die 5. Kammer des Gerichts teilte zur Begründung der Entscheidung mit, dass verschiedene „sich aufdrängende“ Alternativen zum Abschuss des Raubtiers wie beispielsweise die Ertüchtigung von Zäunen nicht geprüft worden seien. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, der Landkreis Wittmund, der zunächst eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Wolfes angeordnet hatte, kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.