
Verwaltungsgericht beanstandet Äußerungen von Polizeipräsident in Teilen
Veröffentlicht von Jan Bredol am 18.11.2025
[Oldenburg] Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat Äußerungen des ehemaligen Polizeipräsidenten der Polizeidirektion Oldenburg, Johann Kühme, über die Partei AfD in Teilen beanstandet. Wie das Gericht mitteilt, sei der Polizeipräsident grundsätzlich berechtigt, im Rahmen seiner Aufgaben öffentliche Äußerungen sowohl zur inneren Sicherheit als auch zu Angriffen auf die freiheitliche demokratische Grundordnung abzugeben. Diese Befugnis unterliege allerdings dem Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot. Entsprechende Grenzen seien in den Äußerungen Kühmes im Interview mit der Nordwest-Zeitung im August 2023 nicht immer eingehalten worden. Kühme hatte darin seine Einschätzung geäußert, dass die AfD Bürger*innen „bewusst und perfide mit ihrem Lügenkonstrukt“ täusche und damit eine Gefahr für die innere Sicherheit darstelle. Die Partei hatte daraufhin gegen die Äußerungen geklagt. Kühmes Nachfolger als Polizeipräsident, Andreas Sagehorn, sagte zum noch nicht rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts, als „gewichtige Hüterin der Demokratie“ sei es geradezu die Pflicht der Polizei, darauf hinzuweisen, wenn eine Gefahr für die innere Sicherheit im Land zu erkennen sei. Sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorlägen, werde die Polizeidirektion deshalb gewissenhaft prüfen und entscheiden, ob sie Berufung einlegen werde.
