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DUH unterliegt mit Klage gegen Seekabel

Veröffentlicht von Amelie Friedrichs am 04.08.2025

[Lüneburg/Borkum] Die Deutsche Umwelthilfe ist am Freitag (01.08.) mit ihrer Klage gegen die Verlegung eines Seekabels zur Gasbohrplattform vor Borkum vor Gericht unterlegen. Das Oldenburger Verwaltungsgericht hatte einem Eilantrag stattgegeben und die Kabelverlegung vorerst gestoppt, das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg urteilte jetzt, dass die wasserrechtliche Genehmigung weiterhin Bestand habe und nachvollziehbar sei. Trotz des Gerichtsentscheids darf das Seekabel vorerst noch nicht verlegt werden, weil zuvor noch über zwei weitere Beschwerden der Umwelthilfe entschieden werden müsse. Das Kabel soll den Offshore-Windpark „Riffgat“ mit der Gasförderplattform verbinden und diese dadurch mit Strom versorgen. Die DUH hatte angekündigt, alle Klagewege gegen die Verlegung des Kabels auszuschöpfen.