Zuweisungen von Geldauflagen im Jahr 2024
Veröffentlicht von Amelie Friedrichs am 23.07.2025
[Hannover] Im Jahr 2024 haben die niedersächsischen Justizbehörden gemeinnützigen Organisationen insgesamt rund 5,78 Millionen Euro zugewiesen. Wie die Behörde mittteilt, beruhen diese Zuweisungen auf Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren, in denen Tatverdächtigen oder Verurteilten Zahlungen an eben solche Organisationen auferlegt wurden. Mehr als eine Million Euro gingen an das allgemeine Sozialwesen, rund eine Million Euro an Hilfseinrichtungen für beeinträchtigte Kinder und mehr als 900.000 Euro flossen in Einrichtungen der Jugendhilfe. Im Fünf-Jahres-Vergleich sind diese Zuweisungen auf einem Höchststand, verglichen mit dem Vorjahr 2023 waren es rund 245.000 Euro mehr.
