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Übergangsfrist für Tierhaltungskennzeichnung wird verlängert

Veröffentlicht von Amelie Friedrichs am 23.07.2025

[Berlin] Die Übergangsregelung zur Tierhaltungskennzeichnung wird angepasst und bis zum 1. März 2026 verlängert. Die Bundesländer, die das Gesetz vollziehen und kontrollieren, bekommen mehr Zeit zur Umsetzung, damit es einen nahtlosen Übergang zur verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung gibt. Lebensmittelunternehmen wird mehr Spielraum gegeben, die neue Kennzeichnung umzusetzen. Die Tierhaltungskennzeichnung informiert darüber, ob die Tiere in einem Stall, einem Frischluftstall oder mit Auslauf gehalten werden. Das soll Transparenz für die Verbraucher*innen schaffen und die tierwohlgerechte Haltung fördern.