Verwaltungsgericht gibt Eilantrag gegen Kabellegung statt
Veröffentlicht von Amelie Friedrichs am 16.07.2025
[Oldenburg] Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat am Montag (14.07.) einem vorläufigen Rechtsschutzantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben. Dabei geht es um die Seekabelverlegung zwischen dem Offshore-Windpark „Riffgat“ und der Gasförderplattform vor Borkum. Für diese Verlegung hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einen besonders geschützten Biotopentyp auf Strecke der Kabeltrasse naturschutzrechtlich befreit. Die DUH strebt mit ihrem Antrag an, die naturschutzrechtlichen Befreiungen aufzuschieben. Diesem Aufschub hat das Verwaltungsgericht jetzt zugestimmt. Die zu erwartenden Schäden an der Natur seien schwerwiegender einzuschätzen als etwaige Nachteile durch eine Verzögerung bei der Verlegung des Seekabels, begründet das Gericht das Urteil. Eingriffe in Biotope seien womöglich irreversibel. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
