
Fangverbote in der Nordsee haben Bestand
Veröffentlicht von Jan Bredol am 22.05.2025
[Luxemburg] Das Gericht der Europäischen Union hat Verbote der EU-Kommission bestätigt, die Fischfangarten wie den Einsatz von Bodenschleppnetzen in der Nordsee untersagen. Der Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischer hatte gegen die Verbote geklagt, dem Kläger ist es laut dem Gericht aber nicht gelungen, die vorgebrachten Gründe für die Fangverbote zu entkräften. Dabei geht es um den Schutz von Sandbänken und Riffen, sowie Schweinswalen und diversen Vogelarten. Betroffen sind die Gebiete Sylter Außenriff, Borkum-Riffgrund, Doggerbank, östliche Deutsche Bucht, Klaverbank, Friese Front und Centrale Oestergronden. Der Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischer hatte angestrebt, Ausnahmen für jene EU-Schutzgebiete zu erreichen, die innerhalb der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone liegen.
Foto: Lukas Iben / Radio Jade
