Landtag beschließt Strafgeld bei Fehlverhalten im Parlament
Veröffentlicht von Lukas Iben am 22.05.2025
[Hannover] Unparlamentarisches Verhalten von Abgeordneten in Niedersachsens Landtag kann ab jetzt mit einem Ordnungsgeld von 1.000 Euro geahndet werden. Wie die Deutsche Presseagentur berichtet, hat das der Landtag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sowie der oppositionellen CDU beschlossen. Die AfD, die in der laufenden Legislaturperiode mit Abstand die meisten Ordnungsrufe erhalten hat, stimmte gegen die Änderung des Abgeordnetengesetzes und der Geschäftsordnung. Die 1.000 Euro sollen mit den Entschädigungsansprüchen des betreffenden Landtagsabgeordneten verrechnet werden. Dieser kann gegen das Ordnungsgeld binnen drei Tagen Einspruch erheben. Seit Herbst 2022 wurden insgesamt 20 Ordnungsrufe erteilt, davon richteten sich 15 an Abgeordnete der AfD.
