
Keine Bürgerbegehren zu Klinikfusion zulässig
Veröffentlicht von Jan Bredol am 22.04.2025
[Jever] Über die Frage der möglichen Einhäusigkeit der Friesland Kliniken und Standorte der Kliniken ist die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden nicht zulässig, das teilt nun der Landkreis Friesland mit. Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und entsprechender Literatur sei die Rechtsgrundlage eindeutig. Stand 2022 seien Bürgerbegehren beim Zusammenschluss von Krankenhäusern unzulässig, bereits seit 2021 gelte das auch für Entscheidungen über Standortfragen. Über die Zukunft der Friesland Kliniken wird aktuell diskutiert, nachdem mehrere Gutachten auch eine Einhäusigkeit der Kliniken oder eine Zusammenlegung mit dem Klinikum Wilhelmshaven nahegelegt hatten.
Foto: Annika Kaehler / Radio Jade
