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Anmeldungen für Osterfeuer jetzt erforderlich

Veröffentlicht von Lea Jonitz am 11.03.2025

[Friesland] Wer dieses Jahr ein Osterfeuer ausrichten möchte, muss dieses in den nächsten Wochen im Rathaus der zuständigen Stadt oder Gemeinde anmelden. Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass das Feuer an einem öffentlichen Ort stattfindet und für jeden zugänglich ist. Der Landkreis Friesland weist zudem darauf hin, dass das Osterfeuer nicht zur illegalen Abfallentsorgung genutzt werden darf – es dürfen also lediglich getrocknete Äste verbrannt werden. Zudem sollte beim Standort des Feuers auf Brand- und Tierschutz geachtet werden. In den meisten Gemeinden der Region muss die Anmeldung des Osterfeuers bis zum 25. März erfolgen, eine frühere Frist gibt es aber unter anderem in Zetel und Varel.