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OVG kippt Düngeverordnung in Teilen

Veröffentlicht von Lukas Iben am 29.01.2025

[Lüneburg] Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am Dienstag die aktuelle Methode der niedersächsischen Düngeverordnung, um nitratbelastete Gebiete auszuweisen, gekippt. Damit bestätigte das Oberverwaltungsgericht die Klage von Landwirten. Zwar sei es grundsätzlich möglich, Gebiete, in denen weniger gedüngt werden darf als anderswo, auszuweisen. Die „roten Gebiete“ in Niedersachsen seien jedoch fehlerhaft ermittelt worden, heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts am Dienstag (28.01.). Die in Niedersachsen angewandte Methode steht demnach nicht im Einklang mit der bundesrechtlichen Düngeverordnung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig vorher kann das Bundesverwaltungsgericht eine Revision einlegen.