
Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen LNG-Terminalbetreiber zurück
Veröffentlicht von Karsten Hoeft am 20.12.2024
[Leipzig] Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Rechtmäßigkeit der Genehmigung für den Einsatz von Chlor-Biozid beim Betrieb des Terminalschiffs “Höegh Esperanza” bestätigt. Damit hat das Gericht die Klage der Deutschen Umwelthilfe zurückgewiesen. Der Verein hatte gegen den Betreiber des das Terminals geklagt, da er durch den Betrieb mit massiven Risiken für die Umwelt und Artenvielfalt rechne. Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH, sieht nun die Politik in der Verantwortung:
Foto: Lukas Iben / Radio Jade
