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Neue Schiedsstelle für Rückgabe von NS-Raubgut

Veröffentlicht von Jan Bredol am 19.12.2024

[Hannover] In Niedersachsen soll künftig eine neue Schiedsstelle über die Rückgabe von Raubgütern aus der Zeit des Nationalsozialismus vermitteln und verbindlich entscheiden. Das Kabinett stimmte nun einem entsprechenden Entwurf für ein Abkommen zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zu. Die neue Schiedsstelle soll die bisherige Beratende Kommission ersetzen, deren Beschlüsse lediglich Empfehlungen waren. Ansprüche auf Rückgabe von NS-Raubgut können direkt an die Schiedsstelle gerichtet werden. Die Rückgabe sei das vorrangige Ziel, geraubte Kunst gehöre in die Hände der rechtmäßigen Eigentümer*innen, so Kulturminister Falko Mohrs (SPD). Ein verbindlicher Anspruch von Nachkommen von Menschen, denen zwischen 1933 und 1945 Kulturgüter gestohlen wurden, war bislang nicht möglich und scheiterte entweder am Ablaufen der Anspruchsfrist oder einer Verjährung des Raubs.