Niedersächsische Wahlkreise müssen neu geordnet werden
Veröffentlicht von Jan Bredol am 17.12.2024
[Bückeburg] Bis zur nächsten Landtagswahl im Jahr 2027 muss der Zuschnitt der Wahlkreise in Niedersachsen neu geordnet werden, das meldet die Deutsche Presseagentur unter Bezug auf den niedersächsischen Staatsgerichtshof. Hintergrund ist die schwankende Zahl von Wahlberechtigten von Wahlkreis zu Wahlkreis. Im Schnitt lag die Zahl der Wahlberechtigten bei der jüngsten Landtagswahl bei rund 70.000, im Wahlkreis Lüneburg-Land 25 Prozent darunter und im Wahlkreis Aurich um 26 Prozent darüber. Auch in weiteren 30 Wahlkreisen gab es Abweichungen von mehr als 15 Prozent. Die Gültigkeit der letzten Wahl ist damit nicht angetastet, bis 2027 muss der Zuschnitt nun aber angepasst werden, um die Wahlberechtigten besser abzubilden.
