Verkehrsministerium legt Leitfaden für Lichterfahrten vor
Veröffentlicht von Arian Memeti am 11.12.2024
[Hannover] Das niedersächsische Verkehrsministerium hat nun einen Leitfaden für Lichterfahrten veröffentlicht. Damit soll Klarheit über die Regulierungen des weihnachtlichen Brauchs geschaffen werden. Demnach seien für Lichterfahrten in Niedersachsen keine zusätzlichen Genehmigungen notwendig. Die Lichterfahrt muss lediglich 48 Stunden vorher mit einem Versammlungszweck bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Eine Anmeldung als kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltung sei ebenso möglich wie eine nach Paragraf 29 der Straßenverkehrsordnung. Dann kann die Lichterfahrt durch die Untere Verkehrsbehörde genehmigt werden. Lichterfahrten, gerade in der Adventszeit, gehören mittlerweile zu Niedersachsen und seien somit weiterhin erwünscht, so Verkehrsminister Olaf Lies (SPD).
