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Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht gegen Oberbürgermeister

Veröffentlicht von Karsten Hoeft am 30.10.2024

[Wilhelmshaven] Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat nach Vorermittlungen nach Korruptionsvorwürfen gegen Wilhelmshavens OB Carsten Feist keine strafrechtliche Relevanz festgestellt und dementsprechend kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück war nach Vorwürfen gegen Wilhelmshavens Oberbürgermeister im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf eines Grundstückes an den Autoimporteur Mosolf automatisch tätig geworden. Anlass war die mögliche Verquickung des Geschäftes mit einem umfangreichen Sozialsponsoring. Die Staatsanwaltschaft beurteilt entsprechende Vorgespräche als offen kommunizierten Teil einer politischen Entscheidungsfindung. Vorteilsnahme oder Untreue seien nicht zu erkennen. Unabhängig davon liegt der Sachverhalt auch der Kommunalaufsicht zur Beurteilung vor.