
Änderung im Psychiatriegesetz beschlossen
Veröffentlicht von Bente Hoeft-Heyn am 14.11.2023
[Hannover] Nach Willen der rot-grünen Landesregierung soll es eine Änderung im niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke geben. Die Änderung betrifft die Bedingungen, unter denen Menschen gegen ihren Willen in psychiatrische Kliniken eingewiesen werden können. Bislang braucht es hierfür ein entsprechendes Zeugnis eines Arztes auf dem Gebiet der Psychiatrie. Angesichts des Mangels an solchen speziell ausgebildeten Mediziner*innen soll nach Änderungsentwurf auch ein Zeugnis eines approbierten Arztes oder einer Ärztin ausreichen. Bislang sei es so gewesen, dass Menschen oft ohne ärztliche Begutachtung eingewiesen werden mussten, so der niedersächsische Sozialminister Andreas Philippi. Die behördliche Unterbringung sei ein Eingriff in die Grundrechte, deshalb sei es wichtig, dass die betroffenen Menschen vorher von einer Ärztin oder einem Arzt begutachtet würden.
Foto: Sophie Saemann / Radio Jade
