
Schonzeit für Aale in Nord- und Ostsee festgelegt
Veröffentlicht von Bente Hoeft-Heyn am 13.03.2023
[Berlin] Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in Absprache mit den Küstenbundesländern eine Schonzeit für Aale festgelegt. Somit gilt in der Zeit vom 15. September 2023 bis 14. März 2024 ein umfassendes Aalfangverbot in den deutschen Meeresgewässern. Grund dafür ist der kritische Zustand des europäischen Aalbestands. Ohne einen besseren Schutz würde der Aal vor dem Aus stehen, so Claudia Müller, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Die Schonzeit für Aale soll außerdem die Nachhaltigkeit der deutschen Aalfischerei sichern.
Foto: Lukas Iben/ Radio Jade
