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Auf dem Foto ist eine graue Mund-Nasen-Bedeckung vom Typ FFP zu sehen. Die Maske liegt auf einem türkisfarbenen Tisch.

Änderungen bei Masken- und Testpflichten

Veröffentlicht von Bente Hoeft-Heyn am 15.02.2023

Ab dem 1. März sollen bundesweit mehrere Corona-Schutzvorgaben vorzeitig auslaufen. Das bedeutet, dass dann Masken- und Testpflichten für zehntausende Beschäftigte und Bewohner*innen in niedersächsischen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen entfallen werden. Darauf haben sich die Gesundheitsminister*innen geeinigt. Eigentlich hätte die Reglung bis zum 7. April gegolten. Allerdings wird für Besuche in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen weiter bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht bis zum 7. April gelten. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) begrüßte das Auslaufen der Schutzmaßnahmen. Es an der Zeit, einen Schritt in Richtung Eigenverantwortung und Normalität zu gehen. Er sieht die FFP2-Maskenpflicht für Patient*innen in Arztpraxen sowie Besucher*innen von medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen als vernünftig und angemessen an. Besonders in der Umgebung von alten und kranken Menschen sei die Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in der aktuell nass-kalten Jahreszeit weiterhin sehr sinnvoll.

Foto: Annika Kaehler/ Radio Jade