
Oberverwaltungsgericht kippt Maskenpflicht in Discos und Clubs
Veröffentlicht von Radio Jade am 11.03.2022
[Lüneburg] Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die Maskenpflicht für Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnliche Betriebe vorläufig außer Kraft gesetzt. Eine Maskenpflicht sei zwar vor dem aktuellen Hintergrund legitim, jedoch beanstandeten die Richter, dass keine Ausnahme vom Maskentragen geregelt sei. In diesem konkreten Fall sei die Maskenpflicht demnach also unangemessen. Diese Entscheidung gilt für ganz Niedersachsen, ist aber vorläufig und gilt bis zur Entscheidung über einen sogenannten Normenkontrollantrag.
