
Einrichtungsbezogene Impfpflicht startet ab Mittwoch
Veröffentlicht von Lukas Iben am 11.03.2022
[Niedersachsen] Die einrichtungsbezogene Impfpflicht startet ab Mittwoch (16.03) in der Pflege und im Gesundheitswesen. Danach dürfen dort Beschäftigte nur noch tätig sein, wenn sie vollständig gegen Corona geimpft oder aber genesen sind – oder wenn sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Einrichtungen haben zwei Wochen Zeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu melden, bei denen der Impfstatus ungenügend ist oder Zweifel an der Echtheit des Nachweises besteht. Die Meldungen gehen an die zuständige Kommune. Geimpftes Personal muss nicht gemeldet werden erklärt, Christian Neumann vom Corona-Krisenstab Friesland.
