
Wilhelmshaven: Bewährung nach Unterschlagung
Veröffentlicht von Radio Jade am 20.08.2015
Ein 46-jähriger Wilhelmshavener ist wegen Unterschlagung zu einer Strafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Wie verschiedene Zeitungen berichten hob das Oldenburger Landgericht damit ein früheres Urteil auf, in dem eine Bewährung versagt worden war. Der bereits vorbestrafte Angeklagte hatte einen Scheck vom Jobcenter in Höhe von 640 Euro unterschlagen. Dem Jobcenter gegenüber behauptete er, ihn nicht erhalten zu haben, sodass ihm die Summe erneut ausgestellt wurde. Er löste beide Schecks ein, obwohl er einen hätte vernichten müssen. Aufgrund einer günstigen Sozialprognose setzte das Landgericht die Strafe zur Bewährung aus.
