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Zu sehen sind zwei Landwirtschaftsmaschinen bei der Ernte auf einem Feld.

Landwirt*innen können trockenfallende Gewässer melden

Veröffentlicht von Bente Hoeft-Heyn am 13.08.2021

[Norden] In Niedersachsen können Gewässer, die weniger als sechs Monate im Jahr Wasser führen, jetzt in ein Register eintragen werden. Sie sind dann von der Regelung ausgeschlossen, dass Flüsse und Gräben einen breiten Randstreifen brauchen. Das soll Landwirt*innen die Arbeit erleichtern – denn in der Nähe der Randstreifen dürfen sie beispielsweise keine Düngemittel benutzen. Das Register ist seit heute auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zu finden. Die Regelungen zu den Rand- und Grünstreifen sind Teil des Niedersächsischen Wegs, der konkrete Maßnahmen im Umweltschutz umsetzten soll.

Foto: Walter Hollweg/Landwirtschaftskammer Niedersachsen