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Wilhelmshaven/Oldenburg: Revision gegen Gefängnisurteil nach Körperverletzung

Veröffentlicht von Radio Jade am 19.08.2015

Die Anwälte des zu fünf Jahren Haft verurteilten Wilhelmshaveners, der 2014 auf dem Oldenburger Kramermarkt einen 25-jährigen ins Koma getreten haben soll, haben Revision gegen das Urteil eingelegt. Wie verschiedene Zeitungen berichten, begründen sie ihr Vorgehen mit einem zu hohen Strafmaß. Nicht der 22-jährige Wilhelmshavener habe das Opfer an den Kopf getreten, als es bewusstlos am Boden lag, sondern weitere an der Tat Beteiligte. Zu Beginn des Prozesses lautete die Anklage auf versuchten Totschlag, da aber keine Tötungsabsicht nachzuweisen war, wurde der 22-jährige wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Ob der Revision stattgegeben wird, wird der Bundesgerichtshof entscheiden.