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Wittmund erlässt neue Allgemeinverfügung

Wittmund erlässt neue Allgemeinverfügung

Veröffentlicht von Bente Hoeft-Heyn am 18.06.2021

[Wittmund] Am Samstag (19.6.) tritt im Landkreis Wittmund eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. Danach müssen Menschen, die einen positiven Eigen-, Schnell- oder PCR-Test haben, sich selbst sofort in Eigen-Quarantäne begeben. Von der Kreisverwaltung heißt es, bisher habe das Gesundheitsamt von positiven Testergebnissen gerade am Wochenende oder Feiertagen nur mit Verzögerung erfahren. Die neuen Regelungen gelten für alle Personen, die im Rahmen von Corona-Schnelltests, Selbsttests oder bei einem PCR-Test positiv getestet wurden. Sie müssen sich zu Hause absondern, dürfen die Wohnung ohne Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht verlassen und sollen sich von anderen Mitgliedern des Haushaltes fernhalten. Verlassen werden darf die Wohnung, bei einem positiven Schnelltest, nur für den überprüfenden PCR-Test. Sollte dieser Test negativ ausfallen, endet die Absonderungspflicht.

Foto: Pixabay