Erntehelfer*innen in Wittmund stehen unter Testpflicht
Veröffentlicht von Radio Jade am 26.05.2021
[Wittmund] Der Landkreis Wittmund erlässt für Erntehelfer*innen eine Corona-Testpflicht. Beschäftigte, die in Sammelunterkünften für die Erntehilfe untergebracht sind, müssen von nun an bei Ankunft und mindestens zweimal pro Woche getestet werden. Die Kosten des Nachweistests tragen die Betriebsinhaber*innen. Der Landkreis begründet seine Allgemeinverfügung durch das hohe Infektionsgeschehen unter den Erntehelfer*innen. Diese können durch die Unterbringung in den großen Sammelunterkünften, die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln nur selten einhalten. Bis Juli wird die Allgemeinverfügung zur Testpflicht für Erntehelfer*innen in Wittmund gelten.
